Platz

Platzregeln des Golfclub Mannheim-Viernheim 1930 e.V. (Stand 1. Mai 2021)

In allen Turnieren des Golfclubs Mannheim-Viernheim 1930 e.V. gelten die Offiziellen Golfregeln und zusätzlich die hier aufgeführten Platzregeln und Hinweise:

1.    Aus (Regel 18.2)

wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem Boden die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
Die interne Ausgrenze seitlich der Spielbahn 5 gilt nur beim Spiel der Spielbahn 5; die interne Ausgrenze zwischen den Spielbahnen 7 und 8 gilt nur beim Spiel der Spielbahn 7; die interne Ausgrenze zwischen den Spielbahnen 6 und 9 gilt nur beim Spiel der Spielbahn 9.
Ein Ball, der auf der jeweiligen Spielbahn die dortige interne Ausgrenze kreuzt und auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, ist im Aus.
Die Aus-Pfähle werden beim Spiel der jeweiligen Spielbahnen 5, 7 und 9 als Ausmarkierung behandelt. Für alle anderen Spielbahnen sind sie unbewegliche Hemmnisse.

2.    Spielverbotszonen (Regel 2.4)

sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spieler muss Erleichterung nach der jeweils anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen.
Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren. Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, kann das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

3.    Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.1)

a)    Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
b)    Frisch verlegte Soden.
c)    Mit Kies verfüllte Drainagegräben.
Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.
Unbewegliche Hemmnisse sind u. a. mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen.

4.    Erleichterung von Elektro-Auszäunen:

Liegt der Ball eines Spielers in Gelände und innerhalb zwei Schlägerlängen von einem Elektro- Auszaun, darf der Spieler straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.

5.    Erleichterung auf der Linie zurück:

Wird Erleichterung „auf der Linie zurück“ in Anspruch genommen, fällt keine zusätzliche Strafe an, wenn ein Spieler einen Ball spielt, der in dem von der zutreffenden Regel (Regeln 16.1c(2), 17.1d(2), 19.2b oder 19.3b) geforderten Erleichterungsbereich gedroppt wurde, aber außerhalb des Erleichterungsbereichs zur Ruhe kam, sofern sich der gespielte Ball innerhalb einer Schlägerlänge von dem Punkt befand, an dem er beim Droppen zuerst den Boden berührte.
Diese Ausnahme von einer Strafe gilt auch, wenn der Ball von einem Punkt näher zum Loch als der Bezugspunkt gespielt wird (aber nicht, wenn er von einem Punkt näher zum Loch als die ursprüngliche Stelle des Balls oder der geschätzte Punkt, an dem der Ball zuletzt die Grenze der Penalty Area gekreuzt hat, gespielt wurde).

6.    Üben (Nachputten) (Regel 5.2 und 5.5)

Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt. Von der Spielleitung ausgewiesene Übungsflächen / Übungsgrüns sind hiervon ausgenommen.
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation
Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert: Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

7.    Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)

Signaltöne bei Spielunterbrechung wegen Gefahr:
Sofortige Unterbrechung:    Ein langer Ton einer Sirene.
Normale Unterbrechung:    Drei aufeinanderfolgende Töne einer Sirene.
Wiederaufnahme des Spiels:    Zwei kurze Töne einer Sirene.
Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

8.    Spielgeschwindigkeit (vgl. Regel 5.6)

Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Die maximale Spielzeit für die Beendigung der Runde wird durch die Spielleitung vor dem Turnier bekannt gegeben. Der Spieler hat sicherzustellen, die Richtlinien für zügiges Spiel (Regel 5.6) zu kennen. Die Richtlinien für zügiges Spiel werden strikt durchgesetzt (es gilt Ziffer B 12 der DGV- Turnierbedingungen).

Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:
Strafe für den 1. Verstoß: Verwarnung
Strafe für den 2. Verstoß: Ein Strafschlag
Strafe für den 3. Verstoß: Grundstrafe, gilt zusätzlich zur Strafe für den zweiten Verstoß.
Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation.

9.    Definition von „Position verloren“

Von der als erste startende Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, falls die addierte Zeit der Gruppe zu irgendeiner Zeit während der Runde die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschreitet. Von jeder folgenden Gruppe wird angenommen, dass sie ihre „Position verloren“ hat, wenn sie die Zeit eines Startintervalls hinter der Vordergruppe zurück liegt und die für die gespielten Löcher erlaubte Zeit überschritten hat.

10.    Spezifikation der Schläger und des Balls

Es gelten die Musterplatzregeln G-1 und G-3.

11.    Ersatz eines beschädigten Schlägers

„Regel 4.1b(3) wird wie folgt abgeändert:
Wird ein Schläger eines Spielers während der Runde durch den Spieler oder seinen Caddie, außer durch Missbrauch „zerbrochen oder erheblich beschädigt“, darf der Spieler diesen Schläger durch einen beliebigen Schläger nach Regel 4.1b(4) ersetzen. Wird ein Schläger ersetzt, muss der Spieler den zerbrochenen oder erheblich beschädigten Schläger unverzüglich unter Anwendung des Verfahrens nach Regel 4.1c(1) als nicht mehr im Spiel befindlich erklären.
Im Sinne dieser Platzregel gilt ein Schläger als „zerbrochen oder erheblich beschädigt, wenn:

  • der Schaft in Teile zerbricht, zersplittert oder verbogen ist (nicht aber, wenn der Schaft nur eingedellt ist),
  • die Schlagfläche des Schlägers sichtbar verformt ist (nicht aber, wenn die Schlagfläche nur verkratzt ist),
  • der Schlägerkopf sichtbar und erheblich verformt ist,
  • der Schlägerkopf locker oder vom Schaft losgelöst ist oder
  • der Griff sich gelöst hat.

Ausnahme: Eine Schlagfläche oder ein Schlägerkopf ist nicht „zerbrochen oder erheblich beschädigt“, wenn er nur einen Riss hat.

Strafe für Verstoß gegen Platzregel – Siehe Regel 4.1b

12.    Dropzonen

Liegt ein Ball in der Penalty Area an Spielbahn 13 oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in dieser Penalty Area zur Ruhe kam, hat der Spieler jeweils mit einem Strafschlag die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten:
Er kann Erleichterung nach Regel 17.1 in Anspruch nehmen oder als zusätzliche Möglichkeit den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in der Dropzone vor der Penalty Area an Bahn 13 droppen. Die Dropzone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3

13.    Ameisenhaufen:

Es gilt Musterplatzregel F-11

14. Tierkot

Es gilt Musterplatzregel F-12

15. Beschädigungen durch Tiere/Kahlstellen

Es gilt Musterplatzregel F-10

16. Beförderung:

Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Turnierrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung eines Carts gestattet. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessierten Teilnehmer des Wettspiels von Carts Gebrauch machen könnten.

17.    Strafen:

Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7

18.    Ready Golf:

Spielen Sie im Zählspiel auf sichere und verantwortungsbewusste Weise „Ready Golf“.
 
19.    Hinweise:

Rückgabe der Scorekarte in der Scoring-Area (= Vorraum des Clubsekretariats): Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler nach Abgabe der Scorekarte den Vorraum des Clubsekretariats verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden. Es gelten die DGV- Verhaltensvorschriften gemäß Regel 1.2, deren vollständige Ausgabe im Clubsekretariat eingesehen werden kann.

Das auf der Scorekarte nach Regel 3.3b anzugebende Handicap ist das Course Handicap, jedoch wird die Angabe des Handicap-Index nicht als Regelverstoß angesehen (Strafe für Verstoß: siehe Regel 3.3b).

Entfernungsmarkierungen bis Grünanfang:

Drei blaue Ringe= 200m
zwei blaue Ringe = 150m
ein blauer Ring: 100m
ein orangener Ring = 75m
ein gelber Ring = 50m

Regen-Schutzhütten befinden sich zwischen den Spielbahnen 5/15, 7/8 sowie 12/13.

Notfall – Telefonnummern: 112 und / oder 19222!

 

Service

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Alte Mannheimer Str. 5
68519 Viernheim
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E‑Mail: info@gcmv.de

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Küchenschluss 21:00 Uhr

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Tel:06204/9295200
Mo:geschlossen
Di - Fr:10:00 - 17:00 Uhr
Sa/ So / Feiertag10:00 - 16:00 Uhr