Neue Coronavirus Schutzverordnung in Hessen - 2 G im Innenraum der Gastronomie

Neue Coronavirus Schutzverordnung in Hessen - 2 G im Innenraum der Gastronomie

Seit 25.11 gilt die neue Corona-Virus Schutzverordnung des Landes Hessen auch bei uns.
So dürfen die Innenräume der Gastronomie nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene betreten. Ein Nachweis ist mit sich zu führen. Zudem gilt in den Innenräumen bis zum Betreten des Platzes Maskenpflicht.

Bitte unterstützen Sie unseren Pächter Claudio und sein Team bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Sein Team und er sind übrigens alle vollständig geimpft.

Service

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68519 Viernheim
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