Neue Allgemeinverfügung im Kreis Bergstraße

Neue Allgemeinverfügung im Kreis Bergstraße

Zutritt zum Golfplatz für Geimpfte, Genesene oder neg. Getestete

Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen im Kreis Bergstraße zu dem auch der Golfclub Mannheim-Viernheim 1930 e.V. gehört, gilt ab heute die 3 G Regel auch auf dem Golfplatz, auf den Übungseinrichtungen und im Außenbereich der Gastronomie. 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder, auch Mitglieder, die Einrichtungen nur nutzen dürfen, wenn Sie

- geimpft

- genesen oder

- negativ gestestet sind.

(Alle Personen ab 7 Jahren und älter)

Bitte beachten Sie, dass dies durch unsere Marshalls und andere Mitarbeiter jederzeit kontrolliert wird.

Sofern noch nicht geschehen, zeigen Sie uns bitte einmalig Ihren Impfnachweis im Sekretariat, so dass wir die Information bei Ihren Kundendaten hinterlegen können.

 

Ihr Team des Golfclub Mannheim-Viernheim 1930 e.V.

Service

Golfclub
Mannheim-Viernheim 1930 e.V.

Alte Mannheimer Str. 5
68519 Viernheim
Tel: 06204/6070-0
E‑Mail: info@gcmv.de

Geschäftsstelle:

Mo - Sa09:00 - 18:00
So09:00 - 17:00

Gastronomie:

Tel:06204/6070-20
E‑Mail (keine Reservierung):info@1930....
Mo:geschlossen
Di ‑ So:11:00 - 22:00 Uhr
Küchenschluss 21:00 Uhr

Pro-Shop

Tel:06204/9295200
Mo:geschlossen
Di - Fr:10:00 - 17:00 Uhr
Sa/ So / Feiertag10:00 - 16:00 Uhr