Golfanlagen jedenfalls bis Anfang Mai geschlossen

Golfanlagen jedenfalls bis Anfang Mai geschlossen

Gemeinsame Leitlinien der Verbände bei Wiederzulassung des Spielbetriebs

Der Deutsche Golfverband informiert:

Gemäß der gestrigen (15.04.2020) Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen.

Mit großer Enttäuschung und Unverständnis nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten unverändert jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen. Bis dahin werden wir, auch im Schulterschluss mit den weiteren Verbänden des Golfsports, intensiv und mit gesteigertem Nachdruck die Wiedereröffnung des Sportbetriebs auf Ihren Anlagen verfolgen. Wir untersuchen derzeit darüber hinaus, inwieweit eine rechtliche Überprüfung der Folgen des gestern getroffenen Regierungsbeschlusses bzw. der folgenden Ausführungsbestimmungen Erfolg verspricht. Parallel versenden wir zudem eine Pressemitteilung, in der wir unser Unverständnis klar und unmissverständlich öffentlich äußern (siehe Anlage).

Es wird Aufgabe der Golfanlagen sein, sachgerechte Regelungen zur Anwendung zu bringen, die den Spielbetrieb wieder ermöglichen und den überragenden Gesundheitsschutz dabei als Handlungsmaxime betrachten („erster Schritt“), wenn der Sportbetrieb wieder gestattet ist.
Auch wenn seit gestern die kurzfristige Wiederaufnahme des Spielbetriebs ausgeschlossen ist und die spätere Umsetzung in verschiedenen Regionen Deutschlands durchaus unterschiedlichen regionalen bzw. lokalen Regelungen unterliegen mag, erscheint es wichtig, rechtzeitig bundesweit einheitliche Eckpunkte für die Wiederaufnahme festzulegen. Um dies zu erreichen, stimmen sich der Deutsche Golf Verband (DGV) und die Landesgolfverbände bereits ab. Gleichzeitig haben die in der Initiative „Wir bewegen Golf!“ kooperierenden Verbände DGV, GMVD, PGA of Germany, BVGA und GVD die Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, beide Abstimmungsprozesse zusammenzuführen und so kurzfristig, wie das möglich sein wird, Leitlinien zur Orientierung von Behörden einerseits sowie Golfanlagen andererseits zu veröffentlichen.

Beigefügt: Die Presseerklärung des DGV vom 16.04.2020

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