Was gilt eigentlich gerade? Was darf ich und was nicht?
Wir wollen Ihnen kurz und prägnant eine Übersicht der aktuell gültigen Regelungen im Golfclub Mannheim-Viernheim 1930 e.V. geben.
Der GCMV zählt rein geografisch zum Kreis Bergstraße. Die aktuellen Regelungen für den Kreis Bergstraße finden Sie hier.
Ein übersichtliches Hand-Out zur Öffnungsstufe I und Öffnungsstufe II finden Sie hier.
Ab dem 31.5.2021 gilt im Kreis Bergstraße Stufe II und damit gelten im GCMV folgende Regelungen:
- Golfspielen für bis zu vier Personen unabhängig von Haushalten möglich
- Genesene und Geimpfte gelten nicht als Haushalt und können immer dazubuchen
- Außengastronomie öffnet täglich (außer Montag) von 11:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Innengastronomie ebenfalls, jedoch nur mit negativem Test oder als Geimpfter/Genesener.
- Golfunterricht in der Gruppe bis zu 10 Personen möglich. Geimpfte/Genesene zählen nicht dazu.
- Gruppentraining wird für alle Kinder wieder angeboten (außerdem können Mannschaften unabhängig von Gruppengröße trainieren)
- Der ProShop ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten ohne Test wieder für Sie geöffnet und lockt mit tollen Angeboten.