Erleichterungen für Genesene und Geimpfte

Erleichterungen für Genesene und Geimpfte

Seit Sonntag, den 9. Mai, gelten in Deutschland Erleichterungen von den aktuellen Einschränkungen für Geimpfte und Genesene.

Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben sofern ein Nachweis erbracht werden kann. Wichig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasenbedeckung tragen und Abstandgebote einhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Zubuchung für Geimpfte und Genesene aktuell nur telefonisch möglich ist.

Ein Nachweis muss zwingend vor Antreten der Startzeit im Sekretariat vorgezeigt werden. Als Nachweis gilt bei geimpften Personen der gelbe Impfpass. Die letzte Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei Genesenen muss ein positiver PCR Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, vorgezeigt werden.

Bei fehlendem Nachweis darf die Startzeit nicht angetreten werden. Der GCMV behält sich in diesem Fall weitere Konsequenzen vor.

Generell gilt für alle Personen, dass keine Symptome einer möglichen COVID-19 Infektion, vorliegen dürfen.

 

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